Allgemeine Geschäftsbedingungen der A & C Immobilien GmbH (Makler)
1. Doppeltätigkeit:
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
2. Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer/Vermieter bzw. von einem vom Verkäufer/Vermieter beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Dies gilt auch für die Aktualität und Vollständigkeit von Plänen des Objekts. Flächen- und Größenangaben stellen nur unverbindliche, ungefähre Angaben dar. Die Frage der baurechtlichen Genehmigung des Gebäudes oder von Gebäudeteilen wird vom Makler nicht geprüft.
3. Entstehen des Provisionsanspruches
Die Inanspruchnahme der Tätigkeit des Maklers und die Anforderung der Objektunterlagen sind provisionspflichtig, sofern es zu einem Vertragsabschluss(Kauf/Miete) über das Objekt kommt. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch. Dasselbe gilt, wenn der tatsächlich geschlossene notarielle Kauf- oder Mietvertrag inhaltlich vom Angebot abweicht, aber wirtschaftlich der gleiche Erfolg erzielt wird.
4. Ersatz- und Folgegeschäfte
Ein Provisionsanspruch des Maklers gegen den Kunden gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss
5. Informations- und Auskunftspflicht des Kunden
- a) Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich über Vertragsabschlüsse zu informieren. Diese Auskunftsverpflichtung besteht auch über etwaige Vertragsabschlüsse durch Dritte, die die Objektinformationen unmittelbar oder mittelbar von dem Kunden erhalten haben.
- b) Ist dem Kunden das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist er dazu verpflichtet dies A & C Immobilien GmbH unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen. Wird ihm später direkt oder über Dritte die Vertragsabschlussgelegenheit eines vom Makler angebotenen Objektes noch einmal ermöglicht, ist er dazu verpflichtet, dem Anbieter gegenüber die durch Makler erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und Makler-Dienste abzulehnen, da andernfalls die Gefahr besteht, auch diesem anderen Anbieter gegenüber zur Zahlung einer Provision verpflichtet zu sein. Kommt ein Vertragsabschluss über ein vom Makler angebotenes Objekt zustande, ist der Kunde ebenfalls verpflichtet, diesem dies unverzüglich mitzuteilen.
6. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so haftet der Kunde gegenüber dem Makler in Höhe der Provision, auf die A & C Immobilien GmbH Anspruch hätte, wenn der Kunde das Objekt selbst bzw. allein erworben hätte.
7. Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
8. Haftung
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
9. Rechtswahl, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, Erfüllungsort
- a) Auf die Geschäftsbeziehung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
- b) Entgegenstehende AGB sind nicht vereinbart und gelten nur, wenn sich der Makler mit ihrer Geltung schriftlich einverstanden erklärt hat.
- c) Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des § 4 HGB, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
- d) Erfüllungsort für den Makler und den Kunden ist der Sitz des Maklers.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil von ihr unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Zur Erklärung eines Widerrufs benötigen Sie folgendes Formular, das Sie ausfüllen und per Post an uns schicken müssen. Klicken Sie diesen Link zum Download!